Allgemeine Geschäftsbedingungen von DUNN RACING

1. Haftungsverzicht

Die Teilnahme an Veranstaltungen der DUNN RACING erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Sach- und Personenschäden, die ein Teilnehmer durch DUNN RACING (bzw. deren Mitarbeiter), durch andere Teilnehmer, oder durch Dritte erleidet, ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.  Jeder Teilnehmer haftet für durch ihn verursachte Sach- und Personenschäden ebenfalls nur dann, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Jeder Teilnehmer erklärt sich bei Abgabe seiner Anmeldung ausdrücklich mit diesem Haftungsverzicht einverstanden

2. Allgemeine Bestimmungen

Den Anweisungen der Mitarbeiter von DUNN RACING und des Streckenbetreibers ist stets Folge zu leisten. Die Teilnahme an den Fahrerbesprechungen ist für jeden Teilnehmer absolut verpflichtend. Teilnehmern, die nicht an der Fahrerbesprechung teilgenommen haben, kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden, ohne dass sich hieraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags ergibt. DUNN RACING übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke, der dazugehörigen Einrichtungen und evtl. Änderungen des Streckenlayout durch den Betreiber der Strecke. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags ergibt sich hieraus nicht. Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder starken Medikamenten gilt für den ganzen Tag Fahrverbot. Jeder Teilnehmer muss eine auch am Veranstaltungsort gültige Krankenversicherung haben.

3. Schutzbekleidung

Auf allen Veranstaltungen ist rennstreckentaugliche Schutzbekleidung verbindlich vorgeschrieben. Lederkombi (einteilig oder zweiteilig mit Verbindungsreißverschluss) mit Protektoren ( Textilkombi nach Absprache) Integralhelm, Motorradstiefel, Lederhandschuhe,Rückenprotektor. Genügt die Bekleidung eines Teilnehmers diesen Anforderungen nicht, so behält sich DUNN RACING das Recht vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, bis diesen Anforderungen genügende Schutzbekleidung vorgewiesen werden kann. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags ergibt sich hieraus nicht.

4. Technische Bestimmungen

Das Motorrad muss für den Rennstreckeneinsatz geeignet und sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Folgende Punkte sind auf allen Veranstaltungen verbindlich vorgeschrieben: Spiegel müssen abmontiert werden, Scheinwerfer, Blinker und Rück-/Bremslicht müssen großflächig mit undurchsichtigem Klebeband abgedeckt werden evtl. Lautstärkebegrenzungen sind einzuhalten. Die zugeteilte Startnummer ist von vorne gut sichtbar auf dem Motorrad anzubringen. Weitere Umbauten / Sicherungen sind nicht erforderlich Die o.a. technischen Bestimmungen sind absolut verbindlich und von jedem Teilnehmer einzuhalten. Werden die Bestimmungen nicht eingehalten, behält sich DUNN RACING das Recht vor, den Teilnehmer von der Veranstaltungsteilnahme auszuschließen, bis die Mängel behoben sind. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags ergibt sich hieraus nicht

5. Verhaltenshinweise

Generell gilt: Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet. Im Fahrerlager und in der Boxengasse ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Im Training können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht und Rücksichtnahme unbedingt erforderlich. Flaggensignale sind in jedem Fall zu beachten. Anhalten auf der Strecke – gleich aus welchem Grund - ist strengstens untersagt. Fällt ein Teilnehmer durch sein Verhalten negativ auf, behält sich DUNN RACING vor, den Teilnehmer - auch ohne vorherige Verwarnung - von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags ergibt sich hieraus nicht.

6. Anmeldung / Buchung

Es muss grundsätzlich eine Online Anmeldung über unser Buchungssystem erfolgen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Eine Anmeldung gilt als verbindlich sobald sie über unser Online Buchungssystem bei uns eingeht. Der in der Anmeldebestätigung ausgewiesene Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung komplett zur Zahlung fällig. Bei einer späteren Anmeldung als acht Wochen vor dem ersten Event Tag ist der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Mit dem Bestätigungsschreiben (E-Mail) wird das Nenngeld auch bei Nicht-Teilnahme fällig. Forderungen werden bei Nichtzahlung direkt an unseren Partner “Creditreform“ übergeben.

7. Stornoregelung

Leider ist es uns nicht möglich, den im Moment Ihrer Bestellung für Sie fest gebuchten Startplatz wieder zu stornieren. Umtausch, Umbuchung oder Stornierung werden nicht akzeptiert. Auf die Verbindlichkeit Ihrer Bestellung werden Sie während des Buchungsvorgangs deutlich hingewiesen. Bitte beachten Sie: Startplatz-Buchungen unterliegen nicht dem Fernabsatzgesetz. § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB regelt, dass das Gesetz auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung hier keine Anwendung findet.
Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist.

Stand 09/2010